Ab 1. Juli 2026 — Regelleistung in der Apotheke

Telemedizin in der Apotheke wird Realität.

Eine Kabine, die funktioniert. Ein Raum, der passt. Abrechnungsfertig ab Tag eins.

Moderne Apotheke mit hellem Beratungsbereich Foto-Platzhalter · ersetzbar
Was Telemedizin in der Apotheke ausmacht

Die Apotheke schafft den Rahmen.

Die Apotheke wird zur ersten Anlaufstelle für ärztliche Beratung im Quartier — wohnortnah, niedrigschwellig, schnell. Sie ersetzt keinen Arzt und übernimmt keine Diagnose. Sie öffnet den Zugang: zur Videosprechstunde, zum eRezept, zur Versorgung für alle.

1. Juli 2026
Start der Regelleistung
3
Sonderkennzeichen für die Abrechnung
bis 30 €
GKV-Pauschale je Vorgang (Jahr 1)

Zwei Leistungen, die Sie abrechnen können

  • Assistierte Inanspruchnahme einer Videosprechstunde — die Apotheke stellt Beratungsraum, Technik und Begleitung durch pharmazeutisches Personal zur Verfügung.
  • Strukturiertes Ersteinschätzungsverfahren nach BMV-Ä — gleicher Fragebogen wie unter 116117. Die Apotheke begleitet die Ersteinschätzung, der Arzt entscheidet.

Beide Leistungen können einzeln oder kombiniert abgerechnet werden. Drei neue Sonderkennzeichen sind eingeführt. Versicherte haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Leistung — die Videosprechstunde selbst steht zudem allen Patient:innen offen, gesetzlich wie privat versichert.

Drei Stärken. Eine Lösung.

Versorgung, die funktioniert.

Telemedizin in der Apotheke braucht drei Dinge: eine digitale Plattform, die verbindet. Einen Raum, der zur Apotheke gehört. Und Menschen, die dabei sind.

Digitale Vernetzung im Gesundheitswesen
Digital — MEDIVISE

Die Schnittstelle, die Versorgung möglich macht.

Eine offene Plattform, die zertifizierte Telemedizin, TI-Anbindung, ärztliches Netzwerk und KI-Module in einem Versorgungspfad zusammenführt.

  • Vollständige TI-Anbindung — eGK, eRezept, eAU, perspektivisch ePA
  • Etabliertes Ärztenetzwerk plus 116117-Notdienst
  • Strukturiertes Ersteinschätzungsverfahren nach BMV-Ä
  • KI-gestützte Anamnese und Risikoeinschätzung
Moderne Apothekeneinrichtung mit klaren Linien
Physisch — KUNESA

Ein Raum, der zur Apotheke gehört.

Maßgeschneiderte Integrationslösungen oder vollständige Box- und Raum-in-Raum-Lösungen. Aus eigener Produktion in Weiskirchen.

  • Individuelle Integration in bestehende Räume
  • Vollständige Box- und Raum-in-Raum-Lösungen
  • Über 110 Jahre Apothekeneinrichtung, 1.000+ Projekte
  • Modernisierung im laufenden Betrieb
Beratungsgespräch in einer Apotheke
Mensch — gemeinsam

Telemedizin braucht jemanden, der dabei ist.

Assistierte Telemedizin lebt von Apotheker:innen und PTA. Fachlich kompetent. Täglich nah am Patienten. Vertraut.

  • Niedrigschwelliger Gesundheitsort im Quartier
  • Begleitung beim Check-in und Verständnis der Diagnose
  • Persönlicher Kontakt statt anonymer Bildschirm
  • Mehrsprachige Patientenführung systematisch integriert
Versorgung für alle

Niedrigschwellig. Mehrsprachig. Sicher.

Telemedizin in der Apotheke öffnet die Versorgung für alle Patient:innen — unabhängig von Versicherungsstatus, Muttersprache oder digitaler Erfahrung. Das ist nicht nebenbei gedacht, sondern in der Plattform angelegt.

Gesetzlich und privat versichert.

Die Videosprechstunde steht allen Patient:innen offen — gesetzlich wie privat versichert. Die GKV-Pauschale nach Schiedsspruch greift für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen; private Patient:innen rechnen die ärztliche Leistung über ihre üblichen Wege ab. Der Versorgungsraum in Ihrer Apotheke macht keinen Unterschied.

Sprachbarriere überwinden.

Die MEDIVISE-Plattform bringt schon heute eine mehrsprachige Zugangs-App und einen mehrsprachigen Fragekatalog für die Ersteinschätzung mit. KI-gestützte Echtzeit-Übersetzung in der Videosprechstunde ist in Vorbereitung — perspektivisch werden Patient:innen und Ärzt:innen in ihrer jeweiligen Muttersprache miteinander sprechen können.

Datenschutz auf höchstem Niveau.

Die Patientendaten laufen über die Telematikinfrastruktur (TI) — verschlüsselt, gesetzlich geregelt, von der gematik geprüft. Die Box ist schallgeschützt und abgeschirmt, sodass Gespräche privat bleiben. Identifikation per elektronischer Gesundheitskarte. DSGVO- und Patientendatenschutz-konform.

Heute schon an morgen denken

Wir bauen keinen Raum für nur eine Leistung.

Wir bauen einen Raum, der mit Ihrer Apotheke wächst.

01
Heute

Beratung und Videosprechstunde

Was § 129 Abs. 5h SGB V ab 1. Juli 2026 als Regelleistung möglich macht: assistierte Videosprechstunde und strukturiertes Ersteinschätzungsverfahren. Erste Erlösquelle aus GKV-Pauschale.

02
Morgen

Erweiterte Diagnostik vor Ort

Vitalwerte, Point-of-Care-Tests, einfache Untersuchungen — direkt in der Apotheke, vor oder nach der Videosprechstunde. Modular nachrüstbar, ohne den Raum auszutauschen.

03
Übermorgen

Gesundheitsknotenpunkt im Quartier

Die Apotheke als strukturelle Position im regionalen Versorgungssystem. Stärker vernetzt mit Praxen, Kliniken, Pflege. Vorbereitet durch die modulare Architektur.

Gemeinsam schließen MEDIVISE und KUNESA die Lücke zwischen gesetzlichem Anspruch und gelebter Versorgung.

Die Lösung

Vier Module, zwei Wege.

Für jede Apotheke gibt es eine passende Konfiguration — vom Wandmodul bis zum vollständigen Versorgungsraum. Heute starten, morgen erweitern.

Modul 01

HUB | Wandmodul

ab ca. 2–3 m² Wandfläche

Wand-Einbau mit integrierter Telemedizin-Front. Für Apotheken mit begrenztem Raum oder für den Einstieg.

Modul 02

HUB | Standard-Box

ca. 7,5–9 m²

Vollständig integrierter Versorgungsraum, individuell auf den Apothekengrundriss geplant.

Modul 03

HUB | Diagnostik-Box

ca. 9–11 m²

Mit Diagnostik-Erweiterung: Vitalwerte, Point-of-Care-Tests, einfache Untersuchungen.

Modul 04

HUB | Liege & Assistenz

ca. 12 m²+

Volle Ausstattung mit Liegeplatz und Assistenzbereich. Für Apotheken als regionaler Gesundheits-Hub.

Zwei Wege zur Umsetzung

Passend zu Grundriss und Aufsichtspraxis.

Wir wählen mit Ihnen, was zur Apotheken-Architektur, zur Landesaufsicht und zur Apotheken-CI passt.

Weg 1

Individuelle Integration

Maßgeschneidert, eingearbeitet in vorhandene Möbel und Wände — wenn der Versorgungsraum bewusst Teil der Apothekenarchitektur werden soll.

Weg 2

Box & Raum-in-Raum

Eigenständige Einheit mit professioneller Innenausstattung — sofort einsatzbereit, klar abgegrenzt.

Moderner, ruhiger Beratungsraum Foto-Platzhalter · ersetzbar
Welches Modul passt zu Ihrer Apotheke? Wir kommen vor Ort und sehen es uns mit Ihnen an.
Vor-Ort-Termin
Patient Journey

Vom Symptom zur Versorgung — in drei klaren Phasen.

So läuft eine assistierte Videosprechstunde in Ihrer Apotheke ab: niedrigschwellig, sicher, abrechnungsfertig. Gesetzlich wie privat versichert — der Ablauf bleibt identisch.

01 Digitale Anmeldung
Minuten
Per App oder vor Ort

Digitale Anmeldung

eGK (GKV) PKV-Ausweis Selbstzahler

Check-in, Ersteinschätzung und Terminbuchung in wenigen Minuten — per App oder direkt in der Apotheke. Das Personal begleitet bei Bedarf.

Was passiert
  • Mehrsprachiger Zugangs-Workflow per App
  • Identifikation per eGK, PKV-Karte oder Lichtbild-ID
  • Strukturierter Fragebogen nach BMV-Ä
  • Begleitung durch PTA oder Apotheker:in bei Bedarf
02 Telemedizinische Sprechstunde
Sprechstunde
In der Kabine

Telemedizinische Sprechstunde

GKV kassenvergütet PKV auf Rechnung Selbstzahler direkt

Die ärztliche Videosprechstunde findet in der Kabine statt — schallgeschützt, abgeschirmt, vertraulich. KI-gestützte Diagnostik unterstützt den Arzt in Echtzeit.

Was passiert
  • Verbindung zu Ärzt:innen über das Netzwerk
  • Integrierte Diagnostik je nach Modul
  • KI-gestützte Anamnese und Risikoeinschätzung
  • Vollständige TI-Anbindung — gematik-geprüft
03 Digitale Verordnung
sofort
Direkt digital

Digitale Verordnung

eRezept (GKV) Privatrezept (PKV) Selbstzahler-Rezept

Nach der Konsultation erhält der Patient seine Verordnung oder sein eRezept — zur direkten Weiterverwendung im Versorgungspfad.

Was passiert
  • eRezept direkt in der TI ausgestellt
  • eAU, perspektivisch ePA — alles digital integriert
  • Einlösung kann direkt in Ihrer Apotheke erfolgen ✦
  • Pharmazeutische Beratung inklusive
Die Wahl der Apotheke ist gesetzlich frei — Patient:innen entscheiden selbst, wo sie ihr Rezept einlösen.

Versicherungsstatus: was sich (nicht) ändert.

Für Sie als Apotheke läuft der Prozess in beiden Fällen identisch ab. Der Unterschied liegt allein auf der ärztlichen Abrechnungsseite — die MEDIVISE-Plattform regelt das automatisch.

Gesetzlich versichert (GKV)

Pauschalvergütung nach Schiedsspruch

Ärztliche Leistung über die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet. Apothekenseitige Leistung über eines der drei Sonderkennzeichen (7 € oder 30 €). Umsatzsteuerfrei.

Versicherte haben einen gesetzlichen Anspruch auf die assistierte Telemedizin-Leistung in der Apotheke. Keine Zuzahlung erforderlich.

Privat versichert (PKV / Beihilfe / Selbstzahler)

Ärztliche Abrechnung nach GOÄ

Die ärztliche Leistung wird nach Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet — direkt zwischen Patient:in und Plattform/Arzt. Die Erstattung erfolgt über PKV oder Beihilfe nach den üblichen Wegen.

Ihre apothekenseitige Begleitung ist im Einzelfall ergänzend mit dem Patienten abrechenbar — Details klären wir mit Ihnen im Beratungsgespräch.

Moderne Apotheken-Innenarchitektur Foto-Platzhalter · ersetzbar
Referenz

Apotheke Deiker Höfe, Düsseldorf.

„Wir haben das Konzept, das zeigt, wie moderne Pharmazie heute aussehen kann."

Vildane Idrizi-Sinani Inhaberin, Apotheke Deiker Höfe

Die Apotheke vereint mehrere eigenständige Investitionen zu einem schlüssigen Gesamtkonzept. Die Telemedizin ist Teil davon — daneben weitere Bausteine, die das Bild der „Apotheke der Zukunft" prägen:

Digitaler Workflow

Nahtlose digitale Prozesse — eigenständige Investition der Apotheke.

Verfügbarkeit

Breiter Lagerbestand vor Ort. Klassische Apothekenkompetenz.

New Health

Integrierte Telemedizin (MEDIVISE × KUNESA) und Präventivmedizin.

Menschlichkeit

Trotz High-Tech bleibt die persönliche Beratung im Fokus.

Lassen Sie uns Ihre Apotheke ansehen.

In einem unverbindlichen Vor-Ort-Termin schauen wir uns Ihre Räumlichkeiten an, sprechen mit Ihrem Team und stimmen die Lösung mit Ihrer Aufsicht ab — bevor irgendetwas gebaut wird.

Die wichtigsten Fragen

Was Apotheker:innen wirklich wissen wollen.

Klar beantwortet, mit verlinkten Originalquellen zum Nachlesen — damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.

Eine neue Einnahmequelle und ein neuer Versorgungsbeitrag — in einem. Ab 1. Juli 2026 dürfen Apotheken zwei Leistungen abrechnen: die assistierte Inanspruchnahme einer Videosprechstunde mit einer Arztpraxis und ein strukturiertes Ersteinschätzungsverfahren nach BMV-Ä. Einzeln oder kombiniert. Drei neue Sonderkennzeichen sind dafür eingeführt.

Das Schöne daran: Sie übernehmen nicht die ärztliche Behandlung, sondern schaffen den Rahmen — Raum, Technik, Begleitung. Den Rest macht der Arzt. Sie öffnen damit Ihre Apotheke für eine neue Patientengruppe und werden zur ersten Anlaufstelle, wenn es schnell gehen muss.

Ihr Team macht, was es am besten kann — und keinen Schritt mehr. Gemäß § 129 Abs. 5h SGB V erbringen PTA und Apotheker:innen einfache Routineaufgaben rund um die Videosprechstunde: Beratung, Anleitung, Begleitung. Keine neue Qualifikation nötig, kein zusätzliches Personal — das vorhandene Apothekenteam reicht aus.

Die ärztliche Diagnose und Therapie bleibt beim Arzt. Es gilt der Arztvorbehalt. Sie werden nicht zur Praxis — Sie ergänzen sie um den Ort, an dem die Versorgung tatsächlich stattfindet: vor der Tür der Patient:innen.

So einfach wie pharmazeutische Dienstleistungen — über bekannte Wege direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen. Drei neue Sonderkennzeichen machen die Abrechnung sauber zuordenbar. Die Vergütung richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand.

Die drei Sonderkennzeichen im ersten Einführungsjahr:

  • Kennzeichen 1 — Videosprechstunde: Die Apotheke stellt Technik und Raum bereit. 30,00 €
  • Kennzeichen 2 — Nur Ersteinschätzung: Das Verfahren wird abgebrochen (z. B. bei einem Notfall), keine Videosprechstunde findet statt. 7,00 €
  • Kennzeichen 3 — Kombination aus beidem: Erst erfolgt die Einschätzung, direkt danach die Videosprechstunde. 30,00 € (Gesamtpauschale)

Die Beträge sind umsatzsteuerfrei. Die Pauschalen für die Videosprechstunde (Kennzeichen 1 und 3) sinken in den Folgejahren schrittweise auf 21,50 € ab dem 4. Jahr. Kennzeichen 2 bleibt konstant bei 7,00 €.

Voraussetzung ist die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) inklusive eGK-Lesegerät — die wir komplett mitbringen. Sie ist Teil der MEDIVISE-Plattform. Sie müssen sich um nichts kümmern, was Sie nicht schon kennen.

In den meisten Konstellationen schon im zweiten bis dritten Jahr. Bei zwei durchgeführten Videosprechstunden pro Öffnungstag (220 Tage/Jahr) ergibt sich ein Bruttoerlös von 13.200 € allein aus den GKV-Pauschalen — plus 7 € je Vorgang, bei dem das Ersteinschätzungsverfahren abgebrochen wird.

Aber: Die 30 € sind erst der Anfang. Wer die Beratung bei Ihnen wahrnimmt, löst in aller Regel auch das eRezept bei Ihnen ein. Sie gewinnen zusätzliche Kundenfrequenz, neue Patientengruppen und eine starke Position als wohnortnaher Gesundheits-Anlaufpunkt. Apotheken in ländlichen Regionen mit Hausärztemangel haben dabei andere Frequenzen als Stadtapotheken — wir rechnen das pro Standort konkret mit Ihnen durch.

Genau dort, wo es zu Ihrer Apotheke passt. Über 110 Jahre Erfahrung mit Apothekeneinrichtung machen KUNESA flexibel: Bei knapper Fläche wird der Versorgungsraum als maßgeschneiderte Integrationslösung in das bestehende Layout eingebaut. Bei eigenen Räumlichkeiten oder Platzreserven kommt eine vollständige Box- oder Raum-in-Raum-Lösung hinzu.

Das Aufsichtsrecht ist Landessache — die Praxis variiert zwischen den Bundesländern. Gut für Sie: Wir stimmen die Umsetzung im Vorfeld mit Ihrer Aufsicht ab, bevor gebaut wird. Sie bekommen also keinen Raum geliefert, sondern eine durchdachte Lösung mit grünem Licht.

Sie nicht — und das ist gut so. Die ärztliche Behandlung findet zwischen Arzt und Patient statt; der Behandlungsvertrag besteht zwischen diesen beiden. Die Apotheke ist nicht in die ärztliche Behandlung eingebunden und haftet nicht für ärztliche Behandlungsfehler.

Sie verantworten, was ohnehin in Ihrer Hand liegt: die ordnungsgemäße Bereitstellung der Technik, die Wahrung der Vertraulichkeit, die korrekte Begleitung des Workflows. Genau das, was Sie als Apotheker:in jeden Tag schon professionell tun.

Ja. Wer in Ihrer Apotheke die Videosprechstunde wahrgenommen hat, darf das anschließende eRezept direkt bei Ihnen einlösen. Der Weg ist kurz, der Kontakt besteht bereits, das Vertrauen ist da.

Wichtig zu wissen: Die freie Apothekenwahl bleibt selbstverständlich bestehen. Patient:innen entscheiden selbst — eine Kopplung wäre apothekenrechtlich nicht zulässig und auch nicht nötig. In der Praxis spielt das für Sie keine große Rolle: Wer Beratung sucht und Beratung erhält, bleibt.

Ihr Mehrwert ist doppelt: die GKV-Vergütung für die Telemedizin-Leistung plus die natürliche Stärkung Ihres Apothekenstandorts durch Folgegeschäft und neue Kund:innenkontakte.

Die Lösung passt zu Ihrem Budget, nicht umgekehrt. Die Investition richtet sich nach der gewählten Konfiguration — vom kompakten Wandmodul bis zur vollständigen Liege-und-Assistenz-Variante. Pauschale Preisangaben wären unseriös, deshalb kalkulieren wir projektbezogen.

Leasing- und Mietkauf-Modelle gehören dazu. Die monatliche Rate lässt sich so gestalten, dass sie unterhalb des erwarteten monatlichen Erlöses aus der GKV-Pauschale liegt — Ihre Investition trägt sich also potenziell selbst. Passende Leasingpartner nennen wir Ihnen im Beratungsgespräch.

So kurz wie möglich, so präzise wie nötig — und immer im laufenden Betrieb. Über 110 Jahre KUNESA-Erfahrung mit Apothekeneinrichtungen heißen: Wir wissen, wie man modernisiert, ohne dass die Apotheke schließen muss.

  • Standardmodule: circa 4–6 Wochen Umsetzungszeit ab Auftragserteilung.
  • Individuelle Integrationen: Laufzeit je nach Projekt — wir nennen Ihnen verbindliche Zeitfenster mit der Angebotsphase.

Die Synchronisation mit der MEDIVISE-Technikinstallation wird pro Projekt geplant. Sie verlieren keinen Öffnungstag.

Sie investieren auf einer soliden Grundlage. Die rechtliche Verankerung liegt im SGB V (§ 129 Abs. 5h), der Schiedsspruch vom 16.04.2026 legt die Vergütung für mindestens vier Jahre fest. Versicherte haben einen gesetzlichen Anspruch — das ist Regelversorgung, kein Pilotprojekt.

Und falls die Politik nachjustiert oder erweitert: Ihre Investition ist zukunftssicher modular aufgebaut. Ob erweiterte Diagnostik oder ärztliche Delegation in den nächsten Jahren dazukommen — Ihr Raum lässt sich nachrüsten, ohne dass Sie neu bauen müssten.

Ja — und genau das macht den Unterschied. Die Videosprechstunde steht allen Patient:innen offen, ob gesetzlich oder privat versichert. Für Sie als Apotheke ändert sich nichts: Sie stellen Raum, Technik und Begleitung, der ärztliche Teil läuft über die MEDIVISE-Plattform.

Auf der ärztlichen Abrechnungsseite gilt für GKV-Versicherte die Pauschalvergütung nach Schiedsspruch (siehe Sonderkennzeichen oben). Privatpatient:innen rechnen über ihren üblichen Weg ab (PKV, Beihilfe oder Selbstzahler nach GOÄ). Ihre apothekenseitige Begleitung ist über die GKV-Sonderkennzeichen abgedeckt — bei Privatpatient:innen ist eine ergänzende Abrechnung im Einzelfall mit dem Patienten möglich.

Praktisch heißt das: Sie öffnen Ihre Apotheke für eine breitere Patientengruppe — und werden zum Gesundheits-Anlaufpunkt für alle in Ihrem Quartier.

Sicherer geht nicht — die Datenverarbeitung läuft auf den höchsten Standards des deutschen Gesundheitssystems. Drei Säulen tragen den Schutz:

  • Telematikinfrastruktur (TI): Identifikation per elektronischer Gesundheitskarte (eGK), verschlüsselte Übertragung, gematik-geprüfte Komponenten. eRezept, eAU und perspektivisch ePA laufen über die regulierten TI-Fachanwendungen.
  • Räumliche Vertraulichkeit: Die Box ist schallgeschützt und abgeschirmt, sodass Gespräche privat bleiben — auch bei laufendem Apothekenbetrieb. Die Wahrung der Vertraulichkeit ist baulich gewährleistet.
  • DSGVO und Patientendatenschutz: Verschlüsselte Datenverarbeitung, datensparsame Architektur, klar geregelte Verantwortlichkeiten zwischen Apotheke, Plattformanbieter und ärztlicher Leistungserbringung.

Und gut für Sie: Sie sind nicht datenverarbeitende Stelle für die medizinischen Inhalte. Sie verantworten die Technik und die Vertraulichkeit vor Ort — den Rest übernehmen die TI und die ärztliche Leistungserbringung.

Dann werden sie trotzdem versorgt — und Ihre Apotheke ist die, die das möglich macht. Schon heute steht eine mehrsprachige Zugangs-App bereit: Patient:innen werden in ihrer Muttersprache durch die digitale Anmeldung und die Ersteinschätzung geführt. Der medizinische Fragekatalog ist mehrsprachig hinterlegt.

Perspektivisch kommt KI-gestützte Echtzeit-Übersetzung in der Videosprechstunde selbst hinzu — Patient:in und Ärzt:in sprechen dann jeweils in ihrer Muttersprache. Das adressiert eine Versorgungslücke, die heute viele Menschen mit fremdsprachlichem Hintergrund direkt in die Notaufnahme treibt.

Für Sie heißt das: Sie öffnen Ihre Apotheke für eine bislang unterversorgte Patientengruppe — ohne selbst sprachlich vermitteln zu müssen. Ein klarer Versorgungsvorteil im Quartier.

Rechnungsbeispiel — was bleibt im ersten Jahr.

Modellrechnung in drei Szenarien. Annahme: 220 Öffnungstage pro Jahr, durchgeführte Videosprechstunden (Sonderkennzeichen 1 oder 3). Keine Garantie — die tatsächliche Frequenz hängt von Lage, Patientenstamm und Bekanntheit ab.

Szenario (Videosprechstunden) Konservativ
(1/Tag)
Realistisch
(2/Tag)
Hochfrequenz
(4/Tag)
Jahreserlös GKV Jahr 1 (30 €) 6.600 € 13.200 € 26.400 €
Vergütung Jahr 2 (25,50 €) 5.610 € 11.220 € 22.440 €
Vergütung Jahr 3 (23 €) 5.060 € 10.120 € 20.240 €
Vergütung ab Jahr 4 (21,50 €) 4.730 € 9.460 € 18.920 €

Die Vergütung ist umsatzsteuerfrei (nach Auffassung der Vertragspartner). Zusätzlich abrechenbar: das strukturierte Ersteinschätzungsverfahren mit Abbruch (Kennzeichen 2) mit 7 € — konstant über alle Jahre. Nicht enthalten sind mittelbare Effekte: zusätzliche Kundenfrequenz, eRezept-Einlösungen im Anschluss an die Beratung, Stärkung Ihres Apothekenstandorts im Quartier.

Klartext

Was Sie wissen sollten, bevor Sie sich entscheiden.

Keine Absichtserklärungen. Drei Punkte, die jede:r Apotheker:in im Kopf hat.

Aufsichtsrecht ist Landessache.

Die Apothekenaufsichten in den Bundesländern haben Spielraum bei der Umsetzung. Wir helfen Ihnen, die Lösung im Vorfeld mit Ihrer Aufsicht abzustimmen — bevor gebaut wird.

Sie haften nicht für die Behandlung.

Die ärztliche Behandlung findet zwischen Arzt und Patient statt. Die Apotheke ist in die ärztliche Behandlung nicht eingebunden und haftet nicht für ärztliche Behandlungsfehler.

30 Euro sind nicht das Geschäftsmodell.

Die 30 Euro pro Leistung sind die GKV-Pauschale. Der eigentliche Mehrwert liegt in Ihrer Position als Gesundheits-Anlaufpunkt im Quartier — sichtbarer, relevanter, näher an den Menschen. Was Patient:innen mit ihrem eRezept tun, entscheiden sie selbst.

Über die Partnerschaft

Zwei Unternehmen, ein Ziel: Gesundheitsversorgung für alle.

Zwei eigenständige Marken, ein gemeinsames Anliegen: Versorgung wohnortnah, niedrigschwellig und für jeden zugänglich. Beide Häuser stehen seit Jahrzehnten für genau das, was diese Partnerschaft jetzt zusammenführt.

Digital · Berlin

MEDIVISE Healthcare GmbH

„Your Health. We Care."

Die MEDIVISE-Plattform bringt moderne Gesundheitsversorgung dorthin, wo Menschen leben und arbeiten — und macht ärztliche Beratung damit überall und jederzeit verfügbar. Die Akteure waren maßgeblich an Entwicklung und Einführung des eRezeptes beteiligt; heute sind Plattform und Telemedizinbox mehrfach ausgezeichnet (u. a. Red Dot Award 2026, TOP 100 Top-Innovator).

  • TI-Anbindung, eGK-Logik, eRezept, eAU, perspektivisch ePA
  • Zertifizierte Plattform mit etabliertem Ärztenetzwerk
  • KI-gestützte Anamnese und Risikoeinschätzung
  • Mehrsprachige Patientenführung

MEDIVISE Healthcare GmbH
Torstraße 85, 10119 Berlin
AG Berlin Charlottenburg, HRB 260886 B
www.medivise.de

Physisch · Weiskirchen

KUNESA GmbH

„We Build Your Access to Health."

Seit 1912 in vierter Generation Inneneinrichter, Möbeltischler und Produktgestalter. Apothekeneinrichtung ist Kernkompetenz — mit über 1.000 realisierten Projekten und durchgängiger Innovationshistorie im deutschen Apothekenmarkt. KUNESA baut die Räume, die Versorgung möglich machen.

  • Über 110 Jahre Apotheken-Einrichtungserfahrung
  • Eigene Produktion in Holz, Metall, Kunststoff
  • 4.500 m² Produktionsfläche, 45+ Mitarbeitende
  • Im Saarland zu Hause, in der Welt unterwegs

KUNESA GmbH
Trierer Straße 44, 66709 Weiskirchen
AG Saarbrücken, HRB 63573 Merzig
www.kunesa.com

MEDIVISE × KUNESA

Gemeinsam schließen wir die Lücke zwischen gesetzlichem Anspruch und gelebter Versorgung.

Beratung anfragen

Sprechen Sie mit uns.

Vor Ort, online oder telefonisch. Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen mit einer konkreten Antwort — nicht mit einer Eingangsbestätigung.

Telefonisch

Mo–Fr, 8–17 Uhr.

+49 6876 706-0

Ansprechpartnerin KUNESA: Valerie Breiner

Per E-Mail

Ihre Anfrage geht an beide Häuser.

info@kunesa.com

info@medivise.de

Vor Ort

Wir kommen zu Ihnen — sehen den Raum an, sprechen mit dem Team, prüfen die Aufsichtspraxis.

Termin per Formular oder telefonisch.

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