So einfach wie pharmazeutische Dienstleistungen — über bekannte Wege direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen. Drei neue Sonderkennzeichen machen die Abrechnung sauber zuordenbar. Die Vergütung richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand.
Die drei Sonderkennzeichen im ersten Einführungsjahr:
- Kennzeichen 1 — Videosprechstunde: Die Apotheke stellt Technik und Raum bereit. 30,00 €
- Kennzeichen 2 — Nur Ersteinschätzung: Das Verfahren wird abgebrochen (z. B. bei einem Notfall), keine Videosprechstunde findet statt. 7,00 €
- Kennzeichen 3 — Kombination aus beidem: Erst erfolgt die Einschätzung, direkt danach die Videosprechstunde. 30,00 € (Gesamtpauschale)
Die Beträge sind umsatzsteuerfrei. Die Pauschalen für die Videosprechstunde (Kennzeichen 1 und 3) sinken in den Folgejahren schrittweise auf 21,50 € ab dem 4. Jahr. Kennzeichen 2 bleibt konstant bei 7,00 €.
Voraussetzung ist die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) inklusive eGK-Lesegerät — die wir komplett mitbringen. Sie ist Teil der MEDIVISE-Plattform. Sie müssen sich um nichts kümmern, was Sie nicht schon kennen.